Gibt es noch einen anderen Pfändungsschutz für Konten?
Nein. Seit 1. Januar 2012 wurde der herkömmliche Kontopfändungsschutz vor Zeiten des P-Kontos eingestellt. Zur heutigen Zeit gelten nur noch die Vorschriften des Pfändungsschutzkontos. Im Falle einer Kontopfändung bleibt dem Kontoinhaber demnach lediglich die Möglichkeit, ein P-Konto zu eröffnen bzw. sein bestehendes Bankkonto entsprechend umzuwandeln.