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Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Pfändbarkeit des Dispositionskredits

Anders als bei geduldeten Überziehungskrediten, welche nicht gepfändet werden können, kann die ausdrücklich vereinbarte Kreditnutzung durchaus von Gläubigern gepfändet werden. Allerdings ist eine solche Kreditlinie erst pfändbar, wenn der Kontoinhaber das zur Verfügung gestellte Geld aus dem Kreditrahmen auch tatsächlich in Anspruch nimmt.
Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn der Kunde an einem Automaten Bargeld abhebt und somit den ausdrücklich vereinbarten Kredit beansprucht. Als „ausdrücklich vereinbart“ gilt bereits eine einseitige Mitteilung der Bank, dass der Kontoinhaber ab nun einen Dispokredit nutzen kann. In der Praxis kann so etwas durch einen Brief oder auch durch einen Hinweis auf den Kontoauszügen erfolgen.

Sobald ein Bankkunde also über einen möglichen Kredit von der Bank informiert wurde und diesen dann auch nutzt, besteht grundsätzlich eine Pfändbarkeit des Dispositionskredits. Hat der Kunde zwar die Informationen der Bank erhalten, verfügt aber nie über die bereitgestellten Geldmittel aus dem Kreditantrag, so kann die Pfändung eines Gläubigers auch nicht greifen.
Was passiert mit einem Dispokredit bei einer Kontopfändung?

Sofern ein Gläubiger eine Pfändung gegen ein Bankkonto bewirkt, reagieren die Banken häufig damit, dass sie den bewilligten Dispokredit zurückziehen. Wenn also auf ein Konto, auf welchem zuvor eigentlich ein Kredit durch ausdrückliche Einwilligung der Bank gewährt wurde, eine Pfändung eingeht, so zieht das Kreditinstitut in der Regel sein Kreditangebot zurück. Somit kann der Kontoinhaber den Dispokredit nicht nutzen, solange er nicht die Kontopfändung beim Gläubiger beglichen hat.
Damit möchten die Banken verhindern, dass ein Gläubiger mit dem Geld bedient wird, das sie dem Kontoinhaber mittels des Kredits geliehen haben. Ansonsten könnten die Banken im schlimmsten Fall nämlich auf dem Geld sitzen bleiben.

Konto bei Pfändung von Dispokredit wieder nutzen

Für den Fall, dass ein Kontoinhaber bereits einen ausdrücklich gewährten Dispokredit nutzt – zum Beispiel schon eine Rechnung mit dem Geld aus der Kreditlinie überwiesen hat – und zu diesem Zeitpunkt eine Kontopfändung eingeht, dann normalerweise die weitere Kreditnutzung von der Bank unterbunden. Zudem wird dieser Kontoinhaber dazu aufgefordert, den genutzten Kredit zurückzuzahlen, bis der Kontostand wieder ausgeglichen ist.
Sobald der Schuldner den Kredit zurückgezahlt hat, muss der Gläubiger entsprechend bedient werden, damit das Konto wieder normal für Zahlungen genutzt werden kann. Eine Alternative bietet das Pfändungsschutzkonto. Der Kontoinhaber kann das Girokonto auf Wunsch hin in ein P-Konto umwandeln lassen. Anschließend steht ihm monatlich ein im Gesetz festgelegter Betrag zur Verfügung, um seinen Lebensalltag zu bestreiten.