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Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Geschäftspartner

Die Schufa besitzt verschiedene Geschäftspartner und unterteilt diese in „A-“, „B-“ und „C-Vertragspartner“.

A-Vertragspartner sind Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften und erhalten von der Schufa Positiv- und Negativmerkmale über Verbraucher.

Zu den B-Vertragspartnern zählen Nicht-Banken, Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikationsunternehmen und sonstige Unternehmen, welche Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Diese Unternehmen erhalten von der Schufa Informationen über Negativmerkmale. Darüber hinaus erbringt die Schufa für Versicherungen und andere Unternehmen, die nachweislich berechtigtes Interesse haben, Dienstleistungen zur Kundenbetreuung und Risikosteuerung.

C- Vertragspartner sind Inkassounternehmen, die von der Schufa Adressdaten erhalten. Diese Daten können laut der Schufa-Pressestelle jedoch nur von Personen erhalten werden, die bei einem Vertragsabschluss die Schufa-Klausel akzeptiert haben.