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Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle gibt an, welche Summe einem Schuldner für ein Leben am Existenzminimum zusteht. In der Pfändungstabelle finden Betroffene den genauen Betrag, welcher hinsichtlich ihres Einkommens gepfändet werden darf.
Der pfändbare Betrag berechnet sich, neben dem monatlichen Arbeitseinkommen, auch an der Anzahl der Person, denen ein Schuldner gegenüber unterhaltspflichtig ist. Je höher die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, desto geringer fällt der pfändbare Betrag aus.
Liegt das Arbeitseinkommen zwischen dem Pfändungsfreibetrag von 1.049,99 Euro und der Einkommensobergrenze von 3.203,67 Euro, wird anhand der Pfändungstabelle festgelegt, wie hoch der an den Gläubiger abzuführende Betrag ist. Verdient ein Schuldner mehr als in der Einkommensobergrenze festgelegt ist, erhält der Gläubiger alle darüber hinausgehenden Gelder.
Von Zeit zu Zeit gleicht der Staat die Pfändungstabelle an die steigenden Lebenshaltungskosten an.