MeineGirokarte Wiki

Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Kreditkarten

Kreditkarten sind bargeldlose Zahlungsmittel mit denen Gegenstände und Dienstleistungen durch die Übertragung von elektronischem Geld erworben werden. Der Begriff ist im Deutschen an den englischen Begriff credit card angelehnt. Wie der Name schon aufzeigt, wird in der Regel ein Kredit gewährt – d.h. ein bestimmter Geldbetrag wird seitens des kartenausgebenden Instituts vorgestreckt und zu einem späteren Zeitpunkt vom Karteninhaber beglichen.
Die derzeit größten Gesellschaften, die weltweit Kreditkarten anbieten sind: Visa, MasterCard, Diners und American Express. In Deutschland werden von den Kreditinstituten hauptsächlich Kreditkarten von Visa oder MasterCard ausgegeben.
Die Verbreitung des Zahlungsmittels Kreditkarte ist in Deutschland momentan noch deutlich geringer als beispielsweise in den USA: In Deutschland besitzt derzeit jeder Dritte eine Kreditkarte – Tendenz steigend. In den USA sind Kreditkarten das Zahlmittel Nummer 1.

Geschichte

Anfänglich wurden Kreditkarten zur Bestandskundenbindung eingesetzt: Hotels oder Restaurants haben Ihren Stammkunden eine Bezahlkarte für künftige Besuche ausgegeben, um die Unternehmenstreue zu stärken. Auch von Banken wurden Kreditkarten ausgestellt, um einen laufenden Kredit besser verwalten zu können. Nach und nach sind die verschiedenen Einsatzgebiete der Karten verschmolzen, bis hin zum heutigen Standard.
Im Bereich der Technik gab es ebenfalls eine Reihe von Entwicklungsschritten: Prozesse wurden automatisiert und mit Sicherheitsstandards versehen, Akzeptanzstellen waren zunächst lokal begrenzt verbreitet und wurden erst mit der Zeit auf einen weltweiten Einsatz ausgeweitet.

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Technik

Im Artikel Technik wird die Frage erörtert: Was macht eine Kreditkarte aus? Welche Bestandteile gehören essenziell zum Gebrauch von Kreditkarten damit man bezahlen oder Bargeld beziehen kann? Welche Techniken kommen dabei zum Einsatz?
Elementare Bestandteile einer Kreditkarte sind Kartennummer, Gültigkeitsdatum, Name des Karteninhabers und Prüfziffer. Beim Bezahlen mit einer Kreditkarte wird in einigen Fällen zudem noch eine PIN oder Unterschrift benötigt. Bei einem Bargeldbezug erfolgt die Autorisierung mittels PIN-Eingabe.
Kreditkarten bieten eine Reihe von Funktionen: Bezahlen, Auszahlen, Aufladen, Annehmen. Dabei wird die am meisten genutzte Funktion wohl die Bezahlfunktion sein: Über die persönlichen Kartendaten können die Ausgaben direkt einem bestimmten Karteninhaber zugeordnet werden, so dass eine nachträgliche Begleichung des Kreditrahmens erfolgen kann. Auch beim Bargeldbezug wird über die auf Chip und Magnetstreifen gespeicherten Daten die Kreditkarte (und je nach Abrechnungsmodus das Konto) des Karteninhabers belastet.

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Gebühren

Beim Einsatz von Kreditkarten entstehen auf Seiten des Händlers sowie auf Seiten des Karteninhabers Gebühren. Diese werden zum Teil prozentual zum ausgegebenen Betrag berechnet. Von den kartenausgebenden Instituten werden die Gebühren verschieden festgelegt, sodass eine Verallgemeinerung der Gebühren für den Einsatz einer Kreditkarte nicht erfolgen kann.

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Kartenarten

Es gibt verschieden Arten von Kreditkarten: Charge-, Debit-, Daily-Charge-, virtuelle und Prepaid-Karten. Dabei unterscheiden sich diese nur bedingt nach ihren Funktionalitäten – Bezahlen, Bargeldbezug und weitere Funktionen sind in der Regel bei allen Karten gleich. Eine Ausnahme ist hier die virtuelle Karte, die folglich nicht für Bargeldbezug am Automaten verwendet werden kann.
Die Karten werden eher nach dem Abrechnungsmodus unterschieden: Eine Charge-Karte wird monatlich abgerechnet, bis zur Abrechnung erfolgt ein zinsloser Kredit. Bei der Debit-Karte wird das Referenzkonto sofort belastet. Die Daily-Charge-Karte ist eine Kombination aus sofortiger Belastung des Kontos und zusätzlichem Kreditrahmen, falls das Guthaben nicht mehr ausreicht. Prepaid-Karten müssen erst aufgeladen werden und können auch nur im Rahmen des aktuell vorhandenen Guthabens eingesetzt werden.

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Haftung bei Missbrauch

Missbräuchlicher Einsatz von Kreditkarten durch Dritte kann geschehen. Mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen kann ein Betrug in der Regel aber vermieden werden: seitens des kartenausgebenden Instituts, seitens des Händlers, bei dem die Karte eingesetzt wird, und seitens des Karteninhabers.
So besteht für den Kreditkarteninhaber die Verpflichtung die Karte sorgfältig aufzubewahren, die PIN geheim zu halten und im Falle eines Verlustes der Karte, dies unverzüglich zu melden. Erfolgt keine Meldung, haftet der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen selbst. Sollte ein Dritter mit einer gestohlenen Karte Bargeld beziehen und dabei die zugehörige PIN eingeben, gehen die Gerichte vom sogenannten Anscheinsbeweis aus: Dem Dieb muss die PIN zugänglich gewesen sein. In diesem Fall hat der Karteninhaber grob fahrlässig gehandelt und muss für den entstandenen Schaden selbst haften. Andernfalls würde die Haftung beim kartenausgebenden Institut liegen. Die konkreten Haftungsbestimmungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden.

Zudem kann beim Online-Bezahlen mit der Kreditkarte noch der 3D Secure-Prozess eingebunden werden: Dabei handelt es sich um eine Autorisierung der Zahlung durch einen Code, der ausschließlich dem Karteninhaber bekannt ist. Der Kunde wird vom Händler auf die Seite des kartenausgebenden Instituts geleitet, wo er sich verifiziert. Damit ist die Zahlung sowohl für den Kunden als auch für den Händler sicher und bestätigt.

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