MeineGirokarte Wiki

Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Händler

Um Kreditkarten für Zahlungen akzeptieren zu können, müssen Händler in Deutschland Kunden von Händlerbanken sein. Die Banken stellen dann den Händlern die benötigte Technik, gegen ein monatliches oder jährliches Entgelt, zur Verfügung. Neben der Bereitstellung und Nutzung von beispielsweise der Kassenterminals, der Anbindung an die Zahlungssysteme oder der Support-Kosten, fällt für den Händler das sogenannte Disagio (Abschlag) an. Die Höhe der Abschläge hängt von der jeweiligen Händlerbank ab. Einflussfaktoren sind z. B. das Transaktionsvolumen, die Händlerbranche und das Zahlungsziel.

Darüber hinaus kann auch der Kreditkartentyp (z. B. Standard oder Prepaid) ein Kriterium zur Festlegung des Disagios sein. Des Weiteren werden von den Banken die Transaktionsgebühren für die Händler vorgegeben. Basis für die Berechnung der Gebühren sind die jeweiligen Entgeltvorgaben der Kreditkartenorganisationen. Dem Händler entstehen also jedes Mal Kosten, wenn Sie Ihre Einkäufe mit einer Kreditkarte bezahlen.

In der Regel kommt der Händler für die anfallenden Kosten auf. Diese werden jedoch üblicherweise indirekt an die Verbraucher weitergegeben, indem sie von den Händlern zuvor in die Preise ihrer angebotenen Waren oder Dienstleistungen eingerechnet werden.
Seit Mai 2015 gilt ein EU-weites Kreditkartengebührenlimit. Diese Deckelung der Gebührenobergrenzen gilt sowohl für grenzübergreifende Kartenzahlungen als auch für inländische Zahlungen und soll zu Einsparungen auf der Verbraucher- und Händlerseite führen. Vor der EU-weiten Limitierung der Gebühren, haben die Banken für die Verarbeitung von Kreditkartenzahlungen von Händlern noch 1,3 Prozent vom jeweiligen Umsatz erhoben. Seit Mai 2015 sind es nur noch 0,3 Prozent.