Kann man ein P-Konto auch umwandeln, wenn das Konto bereits gepfändet wurde?
Ja. Liegt bereits eine Pfändung auf dem Konto vor, hat man normalerweise einen Monat Zeit, um die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen. Ist diese Frist abgelaufen und der Pfändungsschutz wurde nicht beantragt, wird der Gläubiger bedient. Wird das P-Konto fristgerecht angefordert, wirkt der Schutz bereits für den Monat der Pfändung. Der Kontoinhaber kann sein Guthaben also nachträglich bis zum Pfändungsfreibetrag schützen.