Kann auch mehr Geld auf dem P-Konto geschützt werden?
Ja. Der Grundfreibetrag kann in bestimmten Fällen erhöht werden. Falls Sie unterhaltspflichtig sind oder Kindergeld beziehen, dann können Sie Ihren Freibetrag erhöhen lassen (für die erste Person um EUR 597,42 Euro und für die weiteren Personen jeweils um EUR 332,83, Stand Juli 2026). Die Bescheinigung für die Freibetragserhöhung (nach §903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO) finden Sie in Ihrem eingeloggten Online-Bereich unter P-Konto.