Was geschieht, wenn man den monatlichen Freibetrag nicht aufbraucht?
Wird der pfändungsgeschützte Betrag in einem Monat einmal nicht völlig ausgeschöpft, kann das nicht verbrauchte Guthaben die nächsten drei Monate lang immer in den nächsten Monat überschrieben werden. Im Folgemonat steht dem Schuldner also der übertragene Betrag plus dem eigentlichen Freibetrag für den aktuellen Monat zur Verfügung.