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Fragen zu Schulden

Hier werden die wichtigte Fragen zum Thema Schulden und Schuldenarten verständlich erklärt.

Was sind Schulden?

Schulden sind das Ergebnis von Verbindlichkeiten gegenüber anderen Personen oder Institutionen. Dies können zum einen natürliche Personen wie Freunde sein, zum anderen auch juristische Personen wie z.B. Unternehmen oder Banken. Grundsätzlich entstehen Schulden dann, wenn man eine bestimmte Leistung beansprucht, aber den entsprechenden Ausgleich dafür – meist in Geldform – noch nicht erbracht hat.

Was sind Primärschulden?

Die Primärschuld wird auch als existenzbedrohende Verbindlichkeit bezeichnet. Darunter fallen zum Beispiel Miet- und Stromschulden, Schulden beim Wasseranbieter oder auch Schulden, die aus einem Gesetzesverstoß hervorgegangen sind.

Was sind Sekundärschulden?

Die Sekundärschulden gelten als nicht existenzbedrohend und können gekündigt werden. Die Grundbedürfnisse werden nicht beeinträchtigt. Hierzu gehören zum Beispiel Ratenkäufe für ein Auto, Kreditkarten- oder Versicherungsschulden.

Was sind Mietschulden?

Mietschulden gelten als Primärschuld und sind existenzbedrohend. Hierzu gehört die reine Miete sowie alle zusätzlich anfallenden Kosten wie eventuelle Jahresnachzahlungen an den Vermieter oder Nebenkosten. Das pünktliche Bezahlen der Miete ist die wichtigste Vertragspflicht eines Mieters. Wird nicht fristgerecht bezahlt, spricht man von einem Mietrückstand. Dieser kann existenzbedrohende Folgen haben, wenn die Schulden nicht zeitnah beglichen werden.

Was sind die Folgen von Mietschulden?

Die Folgen von Mietschulden kann die fristlose Kündigung mit Räumung der Wohnung oder des Hauses sein. Ein Mieter muss seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus entrichten. Tut er dies nicht, spricht man von Mietrückstand bzw. Mietschuld. Sollte der Mieter zwei Monate hintereinander oder einen Großteil der Miete nicht bezahlen, droht ihm ebenfalls die fristlose Kündigung.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mindert der Mieter berechtigt wegen Mängeln an der Wohnung seine Miete, gerät er nicht in Zahlungsverzug.

Was kann man bei Mietschulden tun?

Der erste Weg bei Mietschulden sollte ein Gespräch mit dem Vermieter sein. Eventuell lässt sich eine gemeinsame Lösung finden wie die fällige Monatsmiete durch Ratenzahlung zu begleichen. Außerdem sollten Mieter sich im Freundes- bzw. Familienumfeld erkundigen, ob ihnen jemand ein Darlehen gewährt. Für weitere Hilfe steht der örtliche Mietverein zur Verfügung, der viele Fragen zum Thema Mietschulden beantworten kann. Sozialämter oder das Jobcenter zahlen Mietrückstände, wenn zum Beispiel eine Wohnungslosigkeit bevorsteht oder der Schuldner das Arbeitslosengeld II erhält.

Was sind Energieschulden?

Energieschulden zählen auch zu den Primärschulden und sind damit existenzbedrohend. Zu dieser Form der Verbindlichkeit gehören Strom, Haushalts- oder Heizungsgas oder Warmwasser. Zahlungsunfähigkeit und Unachtsamkeit können Gründe für diese Schulden sein. Zu bedenken ist bei einem Wohnungswechsel, eine Nachzahlung für Strom- und Heizung einzuberechnen sowie die Zählerstände beim Einzug zu prüfen und umgehend an den Energieversorger weiterzuleiten, um keine übriggebliebenen Beträge des Vormieters entrichten zu müssen.

Was passiert, wenn Energieschulden nicht beglichen werden?

Da es sich um existenzbedrohende Primärschulden handelt, hat der Schuldner nach der Ankündigung durch die Versorger 4 Wochen Zeit auf die Energieschulden zu reagieren. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den Grundversorgungs-Verordnungen von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Werden die Forderungen nicht innerhalb der Frist bezahlt, wird die Versorgungszufuhr eingestellt. Die endgültige Sperrung muss drei Tage vor Beginn nochmals angekündigt werden!

Wann darf keine Energiesperre vorgenommen werden?

Eine Versorgungssperre darf niemals unverhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass vom Energieversorger eine Zumutbarkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Befinden sich Kleinkinder, Behinderte, Schwangere, Kranke oder ältere Menschen im Haushalt, gilt eine Sperre als unzumutbar. Auch wenn Gesundheitsschädigungen drohen, ist eine Sperre der Energiezufuhr nicht zulässig. Der Schuldner sollte dem Energieversorger schriftlich darlegen, warum eine solche Sperre für ihn nicht tragbar ist.

Was tun, um Schulden bei Energieversorgern zu begleichen?

Ein offenes Gespräch mit dem Energieversorger sollte angestrebt werden. Es sollten Ratenzahlungen für die nicht geleisteten Verbindlichkeiten vorgeschlagen werden. Ist es dem Schuldner wegen anhaltenden Geldproblemen nicht möglich die Schulden zu begleichen, können die örtlichen Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder das Sozialamt eventuell Unterstützung bieten. Achtung: Ist der Strom einmal gesperrt, ist keine Ratenzahlung mehr möglich!


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