Wann darf keine Energiesperre vorgenommen werden?
Eine Versorgungssperre darf niemals unverhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass vom Energieversorger eine Zumutbarkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Befinden sich Kleinkinder, Behinderte, Schwangere, Kranke oder ältere Menschen im Haushalt, gilt eine Sperre als unzumutbar. Auch wenn Gesundheitsschädigungen drohen, ist eine Sperre der Energiezufuhr nicht zulässig. Der Schuldner sollte dem Energieversorger schriftlich darlegen, warum eine solche Sperre für ihn nicht tragbar ist.