Greift die Lohnpfändungstabelle beim P-Konto?
Nein. Die Lohnpfändungstabelle hat so gesehen nichts mit dem P-Konto zu tun. Die Lohnpfändungstabelle findet – wie der Name schon sagt – Einsatz, wenn direkt das Arbeitseinkommen gepfändet wird. Grundsätzlich ist ein Nettoarbeitseinkommen unter 1.500,00 Euro (Stand Juli 2024) unpfändbar. Die Lohnpfändungstabelle zeigt an, welche Beträge bei bestimmten Einkommen gepfändet werden können. Dabei spielt auch die Anzahl unterhaltsberechtigter Personen eine Rolle.