Kann ein Gemeinschaftskonto als P-Konto geführt werden?
Es ist nicht möglich, ein Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umzuwandeln. Für den Fall muss das bestehende Gemeinschaftskonto vorab auf einen Kontoinhaber umgeschrieben werden. Wenn der bisherige zweite Kontoinhaber eigenes Einkommen erhält, ist es ratsam, ein separates Konto zu eröffnen. Ist ein Gemeinschaftskonto erst einmal gepfändet, wird es schwierig das Guthaben zu schützen. Hier sollte man sich rechtlich beraten lassen.