Kann ein P-Konto durch die Bank gesperrt werden?
Bei einer Kontopfändung konnten Banken und Kreditinstitute vor der Einführung des P-Kontos relativ schnell Bankkonten kündigen. Dies ist beim P-Konto nicht mehr möglich – es schützt den Inhaber also vor einer Kündigung seitens der Bank. Wenn der Kunde das P-Konto jedoch beispielsweise für Betrügereien missbraucht oder auch Falschangaben bei der Beantragung macht, ist die Bank durchaus berechtigt, das Pfändungsschutzkonto zu kündigen.