Kann ein P-Konto gepfändet werden?
Ja, P-Konten können natürlich gepfändet werden. Das P-Konto bietet zwar den Schutz für Kontopfändungen, allerdings vermeidet es diese nicht. Ein Gläubiger kann also das Pfändungsschutzkonto genauso pfänden wie ein normales Girokonto. Der Vorteil beim P-Konto liegt allerdings darin, dass dem Kontoinhaber weiterhin sein Geld sowie sein Konto zur Verfügung steht und die Bankverbindung nicht gesperrt oder gekündigt wird.