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Kann man ein P-Konto auch umwandeln, wenn das Konto bereits gepfändet wurde?

Gepostet von am Feb 7, 2017

Ja. Liegt bereits eine Pfändung auf dem Konto vor, hat man normalerweise einen Monat Zeit, um die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen. Ist diese Frist abgelaufen und der Pfändungsschutz wurde nicht beantragt, wird der Gläubiger bedient. Wird das P-Konto fristgerecht angefordert, wirkt der Schutz bereits für den Monat der Pfändung. Der Kontoinhaber kann sein Guthaben also nachträglich bis zum Pfändungsfreibetrag schützen.