Wann kann man ein P-Konto kündigen?
Da das P-Konto keine eigene Kontoform ist, sondern nur eine Erweiterung um die Schutzfunktion, kann man dieses auch wieder kündigen. Natürlich darf auf dem Konto zu diesem Zeitpunkt keine Pfändung mehr vorliegen. Sind alle Kontopfändungen getilgt oder nach Einigung mit den Gläubigern ausgesetzt, kann man bei seiner Bank eine Rückwandlung in ein normales Girokonto beantragen. Es ist zwar nicht genau im Gesetz geregelt, allerdings besteht kein spezielles Interesse der Bank eine Rückwandlung zu vermeiden. Folglich sollte es zu keinen Problemen kommen. Falls doch, sollte sich der Kontoinhaber an die Verbraucherschutzzentrale wenden.