Was ist, wenn der Freibetrag aus außerordentlichen Gründen nicht ausreicht?
In Einzelfällen kann es sein, dass durch die pauschalen Freibeträge die Lebenshaltungskosten nicht ausreichen. Solche Ausnahmefälle kann es geben, wenn der Kontoinhaber beispielsweise eine langwierige Krankheit oder ähnliches hat. Eine individuelle Erhöhung des pfändungsfreien Betrags kann über die Vollstreckungsbehörde beantragt werden, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners dies rechtfertigen.