Was passiert, wenn Energieschulden nicht beglichen werden?
Da es sich um existenzbedrohende Primärschulden handelt, hat der Schuldner nach der Ankündigung durch die Versorger 4 Wochen Zeit auf die Energieschulden zu reagieren. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den Grundversorgungs-Verordnungen von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Werden die Forderungen nicht innerhalb der Frist bezahlt, wird die Versorgungszufuhr eingestellt. Die endgültige Sperrung muss drei Tage vor Beginn nochmals angekündigt werden!