Wer darf eine SCHUFA-Auskunft einholen?
Grundsätzlich können alle Institutionen Auskünfte von der SCHUFA verlangen, welche der SCHUFA auch Daten liefern. Hierbei spricht man von den SCHUFA-Vertragspartnern und nur diese können eine Auskunft verlangen. Jedoch kann eine Auskunft nur dann angefordert werden, wenn der Kunde sein Einverständnis durch Unterschreiben der SCHUFA-Klausel gibt. Bei vielen Geschäften muss diese Klausel unterschrieben werden, um einen Vertrag überhaupt abschließen zu können.