Wer kann ein P-Konto eröffnen?
Alle Privatpersonen in Deutschland können ein Pfändungsschutzkonto eröffnen. Allerdings sind Banken nicht dazu verpflichtet. Sie müssen gesetzlich nur die Umwandlung eines bestehenden Privatkontos gewährleisten. Geschäftskonten dagegen können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden, da hierbei im Normalfall das Unternehmen als juristische Person der Kontoinhaber ist. Grundvoraussetzung für das P-Konto ist es, damit die Existenz einer natürlichen Person zu schützen.