Wer kann eine Freibetragserhöhung bescheinigen?
Die Bescheinigung für die Erhöhung des Grundfreibetrags auf einem P-Konto können verschiedene Stellen ausstellen. Darunter fallen Rechtsanwälte, Steuerberater, Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger sowie Schuldenberatungsstellen. Diese Instanzen sind aber nicht gesetzlich verpflichtet die Bescheinigung auszustellen. Im Notfall muss man sich an das Vollstreckungsgericht wenden, wenn keine ausreichende Bescheinigung ausgestellt oder akzeptiert wird.