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Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Wie viele P-Konten darf man führen?

Gepostet von am Feb. 7, 2017

Es ist verboten mehr als ein P-Konto zu führen. Jede Person darf maximal ein einziges P-Konto besitzen. Bevor ein Pfändungsschutzkonto eröffnet werden kann, muss der Kontoinhaber gegenüber der Bank versichern, dass er noch kein P-Konto (auch bei keinem anderen deutschen Geldinstitut) hat. Bei Falschangabe macht sich der Kontoinhaber strafbar und das P-Konto kann geschlossen werden.