Wird ein P-Konto der SCHUFA gemeldet?
Es kann möglich sein, dass Banken der SCHUFA ein P-Konto melden. Wiederum andere Geldinstitute verzichten auf eine solche Meldung. Letztendlich speichert die SCHUFA Konten, die mit dem Vermerk „Pfändungsschutzkonto“ geführt werden. Laut SCHUFA hat das Führen eines P-Kontos jedoch keinen Einfluss auf die Scoring-Berechnung. Die Daten werden gespeichert, um zu vermeiden, dass eine Person zwei P-Konten zur selben Zeit führt. Die Datenspeicherung dient also zur Kontrolle von Missbrauch.