Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes regelt den Schutz vor Kontopfändungen in seinen Grundsätzen neu.
Hintergrund
Im 21. Jahrhundert bestimmt der elektronische Zahlungsverkehr die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben. Ohne Girokonto können bargeldlose Geschäfte wie Überweisungen, Lastschriften oder auch Kartenzahlungen nicht durchgeführt werden. Ein eigenes Bankkonto dient als Grundlage für die Geschäfte mit elektronischem Geld und ist daher für die Bürger und Bürgerinnen von Deutschland unentbehrlich. Wenn die Bürger kein Bankkonto eröffnen können oder sie ihr Konto aufgrund von Pfändungen oder negativen SCHUFA-Einträgen verlieren, werden sie vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Die Betroffenen müssen daher mit erheblichen Einschränkungen in ihrem Alltag rechnen. Zudem führt es auch zu Belastungen der Allgemeinheit.
Vor allem die letzten Jahre vor der Reform zeigten, dass Kreditinstitute immer häufiger Kontopfändungen als typischen Anlass nahmen, Konten zu kündigen. Dies führte dazu, dass mehr und mehr Menschen noch tiefer in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, da sie von nun an den Alltag ohne Konto bestreiten mussten. Viele alltägliche Geschäfte werden jedoch heutzutage nur noch bargeldlos durchgeführt, zum Beispiel die Überweisung von Miete, Strom und Wasser.
Beim vorhergehenden Pfändungsschutz gab es verschiedene Probleme. Zunächst war der Schutz vor Pfändungen nicht einheitlich geregelt. Den Betroffenen wurde je nach Art der Einkünfte ein bestimmter Pfändungsschutz geboten. Aus diesem Grund musste der Schuldner viel Aufwand betreiben, um Schutz für sein Konto zu erlangen. Oftmals konnte der Schuldner nicht rechtzeitig geschützt werden, da sich die Bearbeitung von den zuständigen Vollstreckungsgerichten in die Länge zog.
Die Neuregelung des Kontopfändungsschutzes hat zum Ziel, dass Schuldner einen effektiveren Schutz bei Pfändungen erhalten. Zudem soll das neue Verfahren für alle beteiligten Parteien so unkompliziert wie möglich ablaufen. Auch der Aufwand und die Bearbeitungszeit für die Banken sollen sich somit in angemessenen Grenzen halten, wodurch pfändungsbedingte Kontoschließungen zuverlässig vermieden werden sollen.
Eckpunkte der Reform des Kontopfändungsschutzes
Mit dem neuen Gesetz wurden die Vorschriften, welche für den Kontopfändungsschutz relevant sind, in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Ersten Buch des Sozialgesetzbuches und im Einkommenssteuergesetz überarbeitet.
1. Automatischer Pfändungsschutz
Das Kontoguthaben ist durch den Basispfändungsfreibetrag in Höhe von 1.500,00 Euro geschützt. Über diesen Betrag kann der Besitzer eines P-Kontos frei verfügen.
2. Automatischer Pfändungsschutz nur beim Pfändungsschutzkonto
Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen. Die Banken müssen die Umwandlung von bestehenden Girokonten in P-Konten gewährleisten.
3. Besonderer Schutz für Kindergeld und Sozialleistungen
Durch entsprechende Bescheinigungen kann der Grundfreibetrag im Falle von Kindergeldbezug, einmaligen Nachzahlungen oder Unterhaltspflicht erhöht werden. Mit dem P-Konto sind Sozialleistungen geschützt wie vor der Reform.
4. Pfändungsschutz für Selbstständige
Auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind mit dem Pfändungsschutzkonto sicher vor Gläubigerpfändungen.