Unpfändbarkeit des geduldeten Überziehungskredits
Im Gegensatz zu – man spricht von ausdrücklich vereinbarten – Dispokrediten sind Überziehungskredit von einem Kreditinstitut nur geduldet. In diesem Kontext wird dem Bankkunde nämlich ein Kreditrahmen zu keinem Zeitpunkt durch einen entsprechenden Vertrag oder ähnlichem angeboten. Da der Kontoinhaber also niemals vertraglich etwas mit der Bank vereinbart hat, ist es ihm eigentlich nicht erlaubt, sein Konto zu überziehen.
Soll heißen: Eine Bank oder ein Kreditinstitut ermöglicht es einem Kunden nur sein Konto zu überziehen, aber beschließt dies nicht durch einen Vertrag – daher spricht man von einer „Duldung“.
Warum ist ein Überziehungskredit nicht pfändbar?
Falls der Gläubiger beantragen würde aus Überziehungskrediten des Schuldners zu pfänden, würde das Amts-und Landgericht sofort ablehnen. Dies würde die Verfügungsmöglichkeit über sein Konto erheblich beeinträchtigen, der Schuldner würde somit in einem Schuldverhältnis gegenüber seiner Bank stehen – und dies unfreiwillig! Außerdem wird allein der Kreditnehmer geduldet den Überziehungskredit abzurufen, der Gläubiger hingegen hat hierbei keinen Anspruch, da ja auch keinerlei Vertragsabschluss darüber vorliegt.
Überziehungskredit mit P-Konto möglich?
Auch bei der Führung eines P-Kontos steht dem Schuldner der Anspruch auf einen Überziehungskredit zu, dies ist gesetzlich festgelegt. In der Regel lehnen die Kreditinstitute in Deutschland dies aber ab. Grundsätzlich ist ein P-Konto mit Dispositionskredit ein Widerspruch in sich, da sich ein Schuldner ja somit auch noch bei der Bank verschulden würde. Üblicherweise wird ein Dispokredit gestrichen, sobald eine Kontopfändung eingeht bzw. die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt.