MeineGirokarte Wiki

Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Haftung bei Kartenmissbrauch

Im Falle eines Verlustes der Kreditkarte muss dieser direkt der kartenausgebenden Stelle gemeldet werden. Nur im Falle einer Meldung besteht keine Haftung seitens des Karteninhabers mehr, falls mit der Karte missbräuchliche Verfügungen stattfinden. Für Schäden, die vor der Meldung geschehen sind, haftet der Karteninhaber bis zu einer gewissen Summe, ab der Verlustmeldung wird die Haftung auf das kartenausgebende Institut übertragen. Sollte der Karteninhaber jedoch grob fahrlässig gehandelt haben und gegen die Verpflichtungen zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, zur Geheimhaltung der PIN und zur unverzüglichen Verlustmeldung verstoßen hat, was zum Missbrauch geführt hat, haftet er selbst.

Anscheinsbeweis

Im Falle eines Diebstahls der Karte und der Verwendung dieser durch Dritte mit Eingabe der persönlichen Geheimzahl, gehen die Gerichte in der Regel vom sogenannten Anscheinsbeweis aus: Es wird angenommen, dass dem Dieb die PIN zugänglich war, z. B. auf einem Notizzettel. Damit besteht seitens des Karteninhabers grobe Fahrlässigkeit und damit trägt dieser selbst die Haftung für den Schaden.
Haftungsbestimmungen sind in der Regel bei den ausgebenden Instituten in Deutschland vergleichbar. Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.

3D Secure

Mit diesem Verfahren soll die Sicherheit bei Online-Kreditkartenzahlungen erhöht werden. Alle Kreditkartengesellschaften bieten dieses Verfahren für Zahlungsprozesse an.
Dabei liegt folgender Ablauf zugrunde: Nach Eingabe der Kreditkartendaten auf der Webseite des Händlers erfolgt eine Weiterleitung zum kartenausgebenden Institut, um die Identität des Käufers zu bestätigen. Es muss zum Beispiel ein Code oder Passwort eingegeben werden, das nur dem Karteninhaber bekannt sein kann.
Sowohl Händler als auch Karteninhaber profitieren von diesem Verfahren: Die Zahlung ist in jedem Fall sicher bestätigt. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung liegt zudem die Haftung beim kartenausgebenden Institut und nicht beim Händler, anders als ohne Einbindung dieses Verfahrens in den Zahlungsprozess.

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