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SCHUFA

Die Schufa Holding AG ist die bekannteste Finanzauskunftei in Deutschland. Das Unternehmen besteht schon seit dem Jahr 1927 und steht mit seinem Namen für die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die Schufa ist führender Informations- und Servicepartner für die kreditgebende Wirtschaft und für Privatkunden. Es werden Daten über lange Zeiträume erhoben, die zu bestimmten zeitlichen Abständen anhand von komplexen Wahrscheinlichkeitsrechnungen zu sogenannten Scoring-Werten berechnet werden. Vertragspartner, wie beispielsweise Banken oder Einzelhändler sind an diesen Daten interessiert und können damit in den meisten Fällen schnellere und bewusstere Entscheidungen treffen, wenn es um eine Vertragsschließung mit einem Verbraucher geht.

Kreditscoring

Die Schufa speichert Daten zu jeder einzelnen Person, welche hauptsächlich aus dem jeweiligen Zahlungsverhalten bestehen. Die Daten werden von der Schufa mitunter selbst aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, wie beispielsweise den Schuldenverzeichnissen der Amtsgerichte gewonnen. Jedoch werden auch Daten von den verschiedenen Vertragspartnern geliefert. Die nach einem speziellen Verfahren verrechneten Daten liefern den sogenannten Kreditscore, welcher das Risiko eines Zahlungsausfalles einer Person beschreibt. Je höher der Score-Wert, desto geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Zahlung. Wenn beispielsweise ein Kredit beantragt wird, dann ist es für Kreditinstitute leichter zu entscheiden, ob der Kredit gewährt oder verwehrt wird. Der Score-Wert variiert je nach dem Zweck, für den er gebraucht wird. So erhalten beispielsweise Kreditinstitute andere Werte als Mobilfunkanbieter.

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Basisscore

Den Basisscore erhält man von der Schufa bei einer Eigenauskunft. Er beschreibt die Kreditwürdigkeit einer Person in Prozent. Die Score-Werte liegen im Bereich von 1 bis 100 Prozent, wobei 100 Prozent nur ein rein theoretischer Wert ist.

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Branchenscore

Der Branchenscore beschreibt in Kombination mit dem Basisscore eine branchenspezifische Zahlungswahrscheinlichkeit des Kunden und variiert anders als der Basisscore zwischen 0 und 10.000. Diese Werte sind auf die verschiedenen Branchen abgestimmt und helfen ihnen bei der genaueren Entscheidungsfindung.

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Widerspruch

Es kann passieren, dass Einträge bei der Schufa zu einer Person zu Unrecht vorgenommen werden, woraufhin für den Verbraucher verschiedene Probleme entstehen können. Beispielsweise kann der Antrag für einen Kredit abgelehnt werden. Doch gegen einen Schufa-Eintrag kann ein Widerspruch eingereicht werden, der bei unrechten Eintragungen die Löschung zur Folge hat.

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Datenspeicherung

Die bei der Schufa hinterlegten Daten liefern größtenteils deren Vertragspartner. Selbst werden jedoch auch Daten von öffentlich zugänglichen Karteien bezogen und gespeichert. Es werden jedoch nicht nur negative, sondern auch positive Merkmale zu einer Person verzeichnet, welche jedoch nur einen geringen positiven Einfluss auf die Kreditwürdigkeit haben. Auch werden personenbezogene Daten gespeichert, jedoch gehören dazu nicht:

  • Verdienst und Vermögen
  • Marketingdaten (Kaufverhalten)
  • Arbeit
  • Familienstand und Nationalität
  • Religiöse, politische und persönliche
  • Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften
  • Social Media Daten aus Facebook, Google +, etc.

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Löschung der Daten

Die meisten bei der Schufa eingetragenen Daten werden nach 1 bis 3 Jahren wieder gelöscht. Je nachdem um welche Daten es sich handelt, bedarf es einer längeren Sicherung oder einer sofortigen Löschung. Beispielsweise werden beglichene Bürgschaften sofort wieder entfernt, wohingegen Kredite bis zu drei Jahre nach der Rückzahlung verzeichnet bleiben.

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Geschäftspartner

Die verschiedenen Vertragspartner der Schufa werden in Kategorien eingeteilt und bekommen je nach dem unterschiedliche Informationen zu Ihren Kunden. Beispielsweise erhalten C-Vertragspartner (Inkassounternehmen) Adressdaten von der Schufa, die jedoch nur an Personen weitergegeben werden, die bei Vertragsabschluss die Schufa-Klausel unterzeichnet haben.

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Eigenauskunft

Der §34, Absatz 4 im Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass jeder Bürger einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Einsicht in die gespeicherten Daten der Schufa zur eigenen Person hat. Diese Auskunft kann auf meineschufa.de beantragt werden, woraufhin man eine Übersicht in Papierform postalisch zugesandt bekommt. Es gibt jedoch auch eine kostenpflichtige online Variante, die so oft eingesehen werden kann wie gewünscht, diese birgt jedoch monatliche Kosten. Die Eigenauskunft kann wie folgt ausgeführt werden:

  • Meineschufa.de besuchen und das Formular für den Antrag downloaden
  • Formular ausdrucken und ausfüllen
  • Personalausweis kopieren und beilegen
  • Formular an die Schufa versenden
  • Erhalt der Eigenauskunft in Papierform
  • Eine kostenfreie Unternehmensauskunft ist nicht möglich. In manchen Fällen kann die kostenpflichtige Schufa-Auskunft von Privatpersonen abgesetzt werden, wenn Sie zum Beispiel für die Anmietung einer Wohnung benötigt wird.

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