MeineGirokarte Wiki

Kompaktes Wissen rund um das Thema Kontopfändung vom E-Geldinstitut PayCenter

Eigenauskunft

Selbst die Schufa irrt sich ab und an bei den Eintragungen in Ihre Karteien, beziehungsweise kommt es vor, dass Eintragungen auch seitens der Unternehmen, die eine Meldung bei der Schufa machen, irrtümlicherweise einer falschen Person zugeordnet oder zu Unrecht eingetragen werden.

Nach §34, Absatz 4 im Bundesdatenschutzgesetz, steht jedem deutschen Bürger einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu. Von Zeit zu Zeit ist eine Überprüfung des eigenen Schufa-Scores zu empfehlen, denn eine negative Eintragung kann unangenehme Folgen haben. Beispielsweise können bei der Beantragung einer EC- oder Kreditkarte oder bei einem Abschluss eines Handyvertrages Probleme auftreten. Die einzige Lösung ist das Entfernen des Eintrags bei der Schufa.

In den folgenden Schritten wird gezeigt, wie die Eigenauskunft genau funktioniert:

Schritt 1: Schufa-Internetseite öffnen und das entsprechende Formular downloaden

Zunächst wird die Webseite www.meineschufa.de aufgerufen und auf den Menü-Reiter „Auskünfte“ geklickt. Anschließend muss im linken Menü der Punkt „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ ausgewählt werden. Auf „Jetzt bestellen“* gelangt man auf eine Seite mit drei Länderflaggen zur Auswahl. Mit dem Klicken auf die gewünschte Sprache (deutsch, englisch, türkisch), öffnet sich das für den Antrag benötigte Formular, welches heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden kann.

*Hier gibt es eine kostenlose Auskunft in Papierform, welche einmalig per Post zugesandt wird und eine kostenpflichtige Variante mit zusätzlichen Leistungen und einer online Auskunft ohne Briefverkehr, die beliebig oft eingesehen werden kann. Die zusätzlichen Leistungen beinhalten beispielsweise den mobilen Zugriff, individuelle Informationen zu Speicherfristen, Formular-Vorlagen oder persönliche Telefonberatung zu allen Schufa-Themen.

Schritt 2: Das Formular ausfüllen

Schritt 3: Personalausweis kopieren

Dem Formular muss zusätzlich eine Fotokopie des Ausweises beigelegt werden. Der Vor- und Nachname, die vollständige und aktuelle Anschrift sowie das Geburtsdatum und der Geburtsort sollte leserlich geschrieben sein.

Schritt 4: Formular versandfertig

Das Formular wird in einen Briefumschlag gepackt und frankiert, die Empfängeradresse ist folgende:

SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum

Schritt 5: Erhalt der Eigenauskunft

In der Regel sollte die Auskunft nach 6 Wochen zugeschickt werden.
Tipp: Sollten bei der Überprüfung der genannten Daten Fragen auftreten, kann sich telefonisch (Tel. 0611 92780) oder schriftlich an die Verbraucherzentrale der Schufa gewendet werden.

Privatpersonen können Ihre Schufa-Auskunft bei bestimmten Ereignissen als Werbungskosten absetzen. Beispielsweise bei dem Einholen der Auskunft für die Anmietung einer Wohnung.

Die Anfrage zur Schufa-Selbstauskunft für Unternehmen ist im Gegensatz zur privaten Auskunft immer kostenpflichtig.